ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
PTTS-IT – Einzelunternehmen
Inhaber: Panagiotis Tarlas
Stand: 01.01.2026
§1 Geltungsbereich und Rangfolge
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der PTTS-IT, Inhaber Panagiotis Tarlas, ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, PTTS-IT stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
Individualvertrag / Angebot
Service-Level-Agreement (SLA), sofern vereinbart
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), sofern vereinbart
diese AGB
§2 Vertragsschluss
Angebote von PTTS-IT sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot schriftlich, elektronisch oder mündlich annimmt oder PTTS-IT auf ausdrückliche Beauftragung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt. Mündliche und telefonische Beauftragungen sind verbindlich.
§3 Leistungsart und Leistungsabgrenzung
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erbringt PTTS-IT Leistungen als Dienstleistungen; soweit ausdrücklich vereinbart, können zusätzlich Warenlieferungen (Hard- und Software sowie IT-Komponenten) erfolgen.
Ein bestimmter technischer, wirtschaftlicher oder funktionaler Erfolg wird nicht geschuldet. Werkvertragliche Leistungen liegen nur dann vor, wenn diese ausdrücklich als solche vereinbart und entsprechend bezeichnet wurden. Garantien oder Zusicherungen bestehen nicht.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Administratorrechte sowie geeignete Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung oder erfolgt diese verspätet, ist PTTS-IT berechtigt, Leistungen zu verschieben oder einzustellen.
Verzögerungen, Mehraufwand und daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. PTTS-IT haftet nicht für Leistungseinschränkungen, soweit diese ausschließlich auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen.
§5 Support, Priorisierung und Supportzeiten
Supportleistungen werden ausschließlich innerhalb der vereinbarten Supportzeiten von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr erbracht.
Leistungen außerhalb dieser Zeiten erfolgen nur in ausdrücklich vereinbarten Ausnahmefällen und begründen keinen Anspruch auf zukünftige Leistungen außerhalb der regulären Supportzeiten. Eine Priorisierung von Supportanfragen erfolgt nach fachlichem Ermessen von PTTS-IT.
Verbindliche Reaktions- oder Lösungszeiten bestehen ausschließlich bei gesondert vereinbarten SLAs.
Service-Level-Agreements (SLA) begründen keine Garantie für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs und keine Vertragsstrafe. Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach §14 dieser AGB.
§6 Vor-Ort-Leistungen und Fahrtkosten
Ein Anspruch des Kunden auf Vor-Ort-Leistungen besteht nicht. PTTS-IT entscheidet nach fachlichem Ermessen, ob Leistungen remote oder vor Ort erbracht werden.
Für Vor-Ort-Einsätze wird eine Anfahrtspauschale in Höhe von 35 Euro bis zu einer Entfernung von 15 Kilometern berechnet. Für darüberhinausgehende Entfernungen werden zusätzlich 2 Euro pro weiterem Kilometer berechnet.
Fahrtzeiten gelten nicht als Arbeitszeit.
§7 Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung erfolgt pauschal oder nach Zeitaufwand gemäß Vereinbarung.
Remote-Leistungen werden in Abrechnungseinheiten von 15 Minuten abgerechnet.
Vor-Ort-Leistungen werden mit einer Mindestabrechnung von einer Stunde berechnet. Ab der zweiten Stunde erfolgt die Abrechnung in Einheiten von jeweils 30 Minuten.
Die Abrechnung beginnt mit dem Eintreffen am Einsatzort.
Zur abrechenbaren Leistung zählen auch telefonische Abstimmungen, E-Mail-Kommunikation sowie Vor- und Nachbereitung und Dokumentation.
§8 Zahlungsverzug und Leistungsaussetzung
Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist PTTS-IT berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen und Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.
PTTS-IT haftet nicht für Schäden, die aus einer solchen Leistungsaussetzung resultieren, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
§9 Fremdleistungen und Drittanbieter
Soweit Leistungen unter Einsatz von Fremdsoftware, Cloud-Diensten oder sonstigen Drittanbietern erbracht werden, gelten ergänzend deren Vertrags- und Nutzungsbedingungen.
PTTS-IT haftet nicht für Ausfälle, Leistungs- oder Preisänderungen dieser Drittanbieter.
Mehraufwand infolge solcher Änderungen ist gesondert zu vergüten.
§9a Marketplace-, Cloud- und Reseller-Leistungen
(1) Soweit PTTS-IT dem Kunden Cloud-Subscriptions, Softwarelizenzen oder sonstige digitale Leistungen über einen Online-Marketplace oder im Rahmen eines Reseller-Modells bereitstellt, erfolgt die Leistungserbringung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung von PTTS-IT.
(2) Die technische Bereitstellung, der Betrieb sowie der Funktionsumfang der Cloud-Leistungen erfolgen durch den jeweiligen Hersteller oder Cloud-Service-Provider. Diese sind nicht Erfüllungsgehilfen von PTTS-IT.
(3) Die Nutzung der Leistungen unterliegt zusätzlich den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten und für eine ordnungsgemäße Lizenzierung Sorge zu tragen.
(4) Die Abrechnung erfolgt regelmäßig, in der Regel monatlich, auf Grundlage der durch den Hersteller oder Distributor ermittelten Nutzungs- und Abrechnungsdaten. Untermonatige Änderungen der Lizenzanzahl oder des Leistungsumfangs werden entsprechend den Abrechnungsregeln des Herstellers berücksichtigt.
(5) Preis- und Leistungsänderungen der Hersteller oder Distributoren gelten unmittelbar auch für den Kunden. PTTS-IT wird den Kunden hierüber informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
§10 Leistungsänderungen
Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer gesonderten Vereinbarung.
PTTS-IT entscheidet nach fachlichem und wirtschaftlichem Ermessen, ob und zu welchen Konditionen eine Umsetzung erfolgt. Ein Anspruch auf Umsetzung besteht nicht.
§11 Datensicherung, Backup und Wiederherstellung
Die Einrichtung von Datensicherungs- oder Backup-Lösungen erfolgt nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik.
Eine Garantie für die jederzeitige oder vollständige Wiederherstellbarkeit von Daten wird nicht übernommen.
Die Wiederherstellung von Daten stellt stets eine gesondert zu vergütende Leistung dar.
Eine Haftung für fehlgeschlagene Wiederherstellungen besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von PTTS-IT.
§12 IT-Sicherheit
PTTS-IT übernimmt keine Garantie für die vollständige Sicherheit von IT-Systemen. Ein vollständiger Schutz vor Schadsoftware, Cyberangriffen oder Sicherheitslücken kann nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden.
PTTS-IT haftet nicht für Schäden, die durch Angriffe, Sicherheitslücken oder Fehlverhalten von Mitarbeitern des Kunden entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von PTTS-IT vorliegt.
§13 Gewährleistung und Beanstandungen
Bei Dienstverträgen besteht kein werkvertraglicher Gewährleistungsanspruch. Beanstandungen sind unverzüglich und konkret schriftlich anzuzeigen.
Ein Anspruch auf kostenlose Nachbesserung besteht nur bei einer von PTTS-IT zu vertretenden Pflichtverletzung.
§14 Haftung
PTTS-IT haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PTTS-IT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist der Höhe nach begrenzt auf:
500.000 Euro für Vermögensschäden
3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden
Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von PTTS-IT.
§15 Verfügbarkeit und höhere Gewalt
PTTS-IT übernimmt keine Garantie für eine dauerhafte oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Leistungen.
Bei höherer Gewalt, insbesondere bei unvorhersehbarer und unverschuldeter Krankheit, Stromausfällen, Ausfällen von Telekommunikations- oder Cloud-Anbietern sowie behördlichen Maßnahmen, ist PTTS-IT von der Leistungspflicht befreit.
§16 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt geworden sind oder ohne Vertragsverletzung bekannt werden.
Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
§17 Datenschutz
PTTS-IT verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
Sofern eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, wird hierüber ein gesonderter AVV geschlossen.
Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§18 Vertragsarten, Laufzeit und Kündigung
PTTS-IT erbringt Leistungen im Rahmen von:
a) Managed-Service-Verträgen (MSP),
b) stundenbasierten Serviceverträgen mit Grundpauschale oder
c) projektbezogenen Einzelaufträgen.
Die jeweilige Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Vertrag oder Angebot. Stundenbasierte Serviceverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§18a Änderungen dieser AGB bei Dauerschuldverhältnissen
PTTS-IT ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies aufgrund von gesetzlichen Änderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder technischen bzw. wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erforderlich ist und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht wird der Kunde gesondert hingewiesen.
§19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Mönchengladbach. Erfüllungsort ist der Sitz von PTTS-IT.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§20 Warenlieferungen – Anwendungsbereich
(1) Soweit PTTS-IT dem Kunden neben Dienstleistungen auch Hard- und Software, IT-Komponenten, Zubehör oder sonstige Waren liefert oder zur Lieferung anbietet, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Dienstleistungs- und Lieferanteile können innerhalb eines Vertrages miteinander kombiniert werden, ohne dass sich hierdurch die rechtliche Einordnung der jeweiligen Leistung ändert.
§21 Vertragstypische Abgrenzung bei Warenlieferungen
(1) Für Warenlieferungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Kaufvertrag, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Montage-, Installations-, Konfigurations- oder Inbetriebnahmeleistungen stellen Dienstleistungen dar, sofern sie nicht ausdrücklich als werkvertragliche Leistungen vereinbart wurden.
§22 Neuware
(1) Sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, liefert PTTS-IT Neuware.
(2) Technische Daten, Produktbeschreibungen und Einsatzmöglichkeiten ergeben sich aus den Angaben des jeweiligen Herstellers.
§23 Refurbished-Ware (gebraucht im rechtlichen Sinne)
(1) Als „refurbished“, „wiederaufbereitet“ oder „gebraucht“ bezeichnete Ware gilt im rechtlichen Sinne als gebrauchte Ware.
(2) Refurbished-Ware ist technisch geprüft und funktionsfähig, kann jedoch optische Gebrauchsspuren aufweisen.
(3) Optische Abweichungen oder altersbedingte Abnutzung stellen keinen Sachmangel dar, sofern die Funktion nicht beeinträchtigt ist.
§24 Lieferung, Versand und Teillieferungen
(1) Lieferungen erfolgen ab Lager von PTTS-IT oder unmittelbar durch Hersteller oder Distributor an den Kunden (Direkt- oder Drop-Shipping).
(2) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
§25 Gefahrübergang und Transportrisiko
(1) Bei Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB).
(2) Offensichtliche Transportschäden sind vom Kunden bei Anlieferung gegenüber dem Transporteur zu dokumentieren und PTTS-IT unverzüglich mitzuteilen.
§26 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.
(2) Erkennbare Mängel sind PTTS-IT unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig (§ 377 HGB).
§27 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von PTTS-IT.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern.
(3) Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt an PTTS-IT ab.
§28 Sachmängelhaftung – Neuware
Für Neuware beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche zwölf Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
§29 Sachmängelhaftung – gebrauchte Ware
Für refurbished bzw. gebrauchte Ware ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§30 Software, Lizenzschlüssel und Subscriptions
(1) Bei der Lieferung oder Bereitstellung von Software, Lizenzschlüsseln oder Cloud-Subscriptions gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers.
(2) Der Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzbedingungen und die ordnungsgemäße Lizenzierung verantwortlich.
§31 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§32 Abtretung
Die Abtretung von Forderungen gegen PTTS-IT ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PTTS-IT zulässig.
§33 Rechte an Arbeitsergebnissen und organisatorische Regelungen
(1) Der Kunde erhält an den von PTTS-IT erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Änderungen an produktiven Systemen erfolgen ausschließlich nach Freigabe durch den Kunden.
(3) Der Kunde benennt verbindliche Ansprechpartner und Eskalationskontakte.